Archiv für Dezember 2009
Berlin, Braunschweig, Freiburg, Herzogenaurach, Kiel gewinnen Kampagne für klimafreundliche Mobilität
Bundesumweltministerium stellt eine Million Euro bereit
Berlin, Braunschweig, Freiburg, Herzogenaurach und Kiel sind die Sieger eines Kampagnen-Wettbewerbs des Bundesumweltministeriums. Im kommenden Jahr bekommen diese fünf Städte aus Mitteln der nationalen Klimaschutzinitiative die Image-Kampagne “Kopf an: Motor aus” finanziert. Die Aktion soll Bürgerinnen und Bürger zum aktiven Klimaschutz motivieren. Dabei werben Großflächenplakate, Anzeigen, Kino- und Radiospots dafür, auf Kurzstrecken das Auto stehen zu lassen und stattdessen mit dem Rad zu fahren oder zu Fuß zu gehen. Für die Kampagnen stellt das Bundesumweltministerium insgesamt rund eine Million Euro zur Verfügung.
Ab Frühjahr 2010 wird mit dem Slogan “Kopf an: Motor aus. Für null CO2 auf Kurzstrecken” für den Klimaschutz per Fuß und Rad geworben. Zusätzlich machen Broschüren und die Website www.kopf-an.de auf die Kampagne aufmerksam.
In diesem Jahr wurde die Kampagne bereits in den vier Modellstädten Bamberg, Dortmund, Halle (Saale) und Karlsruhe mit Erfolg umgesetzt.
Im deutschen Verkehrssektor werden jährlich rund 160 Millionen Tonnen Kohlendioxid ausgestoßen – das sind fast 20 Prozent der Gesamtemissionen. Die Hälfte aller Autofahrten liegt unter sechs Kilometern Fahrstrecke. Wegen des überproportionalen Spritverbrauchs kann auf diesen Distanzen besonders viel CO2 eingespart werden. Bei einer Kurzstrecke von bis zu einem Kilometer sind Fußgänger in der Stadt schneller unterwegs als Autofahrer. Bei einer Distanz bis zu drei Kilometern wird das Auto noch vom Fahrrad überholt. Durch eine Verdopplung der Fuß- und Radkilometer lassen sich in Deutschland mittelfristig fünf bis sechs Millionen Tonnen CO2 pro Jahr einsparen.
Quelle: bmu.de
Einführung der Blogging Inside Community Suche
Blogging Inside ist ein Blog zum Thema erfolgreiches Bloggen und Geld verdienen mit Blogging. Die Tipps reichen von Design eines Blogs bis zur Vorstellung von Plugins zum monetisieren eines Blogs und der Suchmaschinen-Optimierung, kurz SEO.
Eine gute Möglichkeit Lesern einen Mehrwert zu bieten und gleichzeitig Geld zu verdienen ist das Einbinden einer benutzerdefinierten Suche mit AdSense Werbung.
Google bietet Webmastern schon seit einigen Jahren die Möglichkeit eine eigene Suchmaschine auf Basis der Google Technologie einzurichten. Man kann das Web durchsuchen oder die Suche auf bestimmte Websites beschränken.
Die Konfiguration ist relativ einfach und die Suchmaschine lässt sich mit etwas Geschick nahtlos ein Blog oder eine Website integrieren. Wählt man die Einbindung per IFrame, kann man sogar die Google Regel, drei Linkblöcke, drei Anzeigen maximal je Seite um zwei weitere Anzeigen in den Suchergebnissen erweitern.
Ein Beispiel einer Einbindung einer benutzerdefinierten Google Suche kann man sich auf Blogging Inside anschauen.
Wir setzten dieses Google Angebot für Webmaster schon seit Jahren auf verschiedenen Projekten ein. Wenn man will, kann man sogar eine spezialisierte Suchmaschine auf einer eigenen Domain starten. Das ist natürlich mit einigem Arbeitsaufwand verbunden, daher bietet Google die Möglichkeit Freunde einzuladen, die bei der Pflege helfen können.
Ab 2010 keine Eier mehr aus Käfighaltung
Das Verbot der Haltung von Legehennen in konventionellen Käfigen ist ein großer Fortschritt für den Tierschutz in der Legehennenhaltung”, bewertete Gert Lindemann, Staatssekretär im Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz, das Auslaufen der letzten Ausnahmegenehmigungen in Deutschland zum Jahresende 2009. Mit dem endgültigen Aus der herkömmlichen Batterie-Käfighaltung vollzieht Deutschland den Ausstieg bereits zwei Jahre früher als nach EU-Recht erforderlich..
Dem Verbraucher stehen nunmehr aus deutscher Produktion Eier aus der ökologischen Erzeugung, der Freilandhaltung, der Bodenhaltung und der Kleingruppenhaltung zur Verfügung. Entsprechend den Vorgaben des Handels wird seitens der Erzeuger ganz überwiegend in die Bodenhaltung investiert. Klarheit über die Haltungsform und Herkunft gibt die Eierkennzeichnung. Da in anderen EU-Mitgliedstaaten bis Ende 2011 die Haltung von Legehennen noch in den herkömmlichen Batterie-Käfigen zulässig ist, gewinnt die Angabe des Herkunftslandes eine gesteigerte Bedeutung. “DE auf dem Ei steht für Innovation in der Legehennenhaltung und kurze Wege zum Verbraucher”, so Staatssekretär Lindemann.
Das Ei ist ein gesundes und preiswertes Lebensmittel. Diese Erkenntnis setzt sich immer mehr durch. Seit nunmehr fünf Jahren steigt der Verbrauch von Eiern wieder. “Ich begrüße diese Entwicklung sehr”, so Lindemann. “Auch das Ei ist ein Bestandteil einer gesunden und ausgewogenen Ernährung und liefert ein umfangreiches Nährstoffangebot. Die positive Entwicklung am Eiermarkt bietet aber auch für die heimischen Erzeuger neue Perspektiven.”
Für das Jahr 2009 dürfte der Verbrauch je Kopf bei 214 Eiern liegen. Davon werden gut die Hälfte von den privaten Haushalten direkt als frische Eier in der Schale gekauft. Die andere Hälfte wird entweder beim Verzehr in Großküchen oder der Gastronomie sowie in verarbeiteter Form, z. B. in Nudeln oder Gebäck, konsumiert.
Quelle: BMELV
Zimtgenuss ohne Bedenken?: Cumaringehalte in Weihnachtsgebäck gesunken
In der Weihnachtsaison 2006 hat Zimt – vielmehr ein Bestandteil davon, das Cumarin – noch für Aufregung gesorgt. Cumarin ist ein natürlicher Aromastoff, der bei besonders empfindlichen Menschen schon in relativ geringen Mengen Leberschäden hervorrufen kann. Die Cumaringehalte zahlreicher zimthaltiger Lebensmittel lagen damals weit über dem gesetzlich festgelegten Grenzwert. Inzwischen hat das Thema an Brisanz verloren: Nordrhein-Westfalen sprach im Jahr 2007 bei der Untersuchung von 41 zimthaltigen Gebäcken und anderen Lebensmitteln keine Beanstandung aus. Auch nach dem Bericht der Berliner Lebensmittelüberwachung kann in Sachen Zimtgebäck Entwarnung gegeben werden. Von 160 untersuchten Proben musste lediglich eine als nicht sicher beurteilt werden. Offenbar habe die Industrie auf die Diskussion reagiert und die Rezepturen umgestellt, schlussfolgern die Berliner Kontrolleure. Das bestätigt auch Prof. Dr. Reinhard Matissek vom Lebensmittelchemischen Institut des Bundesverbandes der Deutschen Süßwarenindustrie: „Unsere Untersuchungen zeigen, dass der Cumarin-Grenzwert nach der Aromenverordnung von der Industrie eingehalten wird.“ Dirk Radermacher vom Fachverband der Gewürzindustrie e.V., Bonn meint zu dieser Entwicklung allerdings: „Weniger Zimt bedeutet leider oft auch weniger Geschmack. Der typische Zimtgeschmack lässt sich eben nicht ohne weiteres durch Aromen erzeugen.“ Sein Tipp: Selber Backen! Bei Keksen aus dem eigenen Backofen, aber auch bei Produkten aus handwerklicher Produktion, kann es natürlich immer noch zu hohen Cumaringehalten kommen. Die Verbraucherempfehlung lautet daher weiterhin: Wenn Sie gerne und viel selbstgebackenes Zimtgebäck essen, dann können Sie beim Backen auch auf Ceylon-Zimt umsteigen. Diese Sorte enthält weniger Cumarin als der herkömmliche Cassia-Zimt. Ceylon-Zimt ist meist als solcher gekennzeichnet. Kleinkinder sollten generell nur wenig Zimtgebäck essen.
Quelle: aid
EG-Pflanzenschutzpaket tritt in Kraft
Umweltschutz wird gestärkt
Die EU hat neue Regeln zum Pflanzenschutz in Kraft gesetzt. Die neuen Regelungen in der EU über die Zulassung und Verwendung von Pflanzenschutzmitteln sind für den Umweltschutz in Europa ein großer Wurf: „Die neue Zulassungs-Verordnung verbietet die Anwendung besonders gefährlicher Wirkstoffe in Pflanzenschutzmitteln. Das war lange überfällig und ist nun ein Fortschritt für den vorsorgenden Umweltschutz“ – sagt Jochen Flasbarth, Präsident des Umweltbundesamtes. Auch eine Rahmenrichtlinie zum nachhaltigen Einsatz von Pflanzenschutzmitteln bringt Umweltvorteile: Erstmals wird in Europa ein einheitlicher Rahmen geschaffen, um die mit der Anwendung von Pflanzenschutzmitteln verbundenen Risiken für Menschen und Umwelt zu reduzieren.
Wirkstoffe mit besonders bedenklichen Eigenschaften sind zukünftig in Pflanzenschutzmitteln generell nicht mehr zulassungsfähig. Darunter sind auch Stoffe, die für die Umwelt besonders gefährlich sind: Neben den international geächteten POP-Stoffen gilt dies für Stoffe, die sich in der Umwelt nur sehr schwer abbauen, sich in Lebewesen und damit in der Nahrungskette anreichern und gleichzeitig (umwelt-)giftig sind (sogenannte PBT-Stoffe – persistent, bioakkumulierend und toxisch). Auch Stoffe, die Krebs auslösen und solche, die das Hormonsystem oder das Erbgut von Menschen und Tieren schädigen können, werden zukünftig grundsätzlich verboten. Um die neuen Regelungen in der Praxis anwenden zu können, entwickelt nun das Umweltbundesamt gemeinsam mit seinen Schwesterbehörden in den anderen EU-Staaten geeignete Prüf- und Bewertungsmethoden. Jochen Flasbarth: „Es geht darum, die Spreu vom Weizen zu trennen. Wir müssen sicherstellen, dass die Kriterien so ausgestaltet werden, dass ein Verbot auch tatsächlich diejenigen Stoffe trifft, die in der Umwelt Schäden verursachen können. Vor allem bei den hormonsystemstörenden Stoffen fehlt uns noch das Werkzeug, um die Verbotsnorm auch anwenden zu können.“
Die neue Rahmenrichtlinie über den nachhaltigen Gebrauch von Pestiziden geht hingegen gezielt solche durch Pflanzenschutzmittel verursachte Umweltprobleme an, die nicht über ein Zulassungsverfahren geregelt werden können: So wenden viele Landwirte in Europa noch immer deutlich mehr Pflanzenschutzmittel an, als für eine erfolgreiche Ernte eigentlich nötig wäre. Auch Verstöße gegen Umweltauflagen treten noch zu häufig auf. Ein weiteres Problem ergibt sich direkt aus der Bekämpfung von Ackerbegleitkräutern und Schadinsekten: Feldvogelarten wie das Rebhuhn oder die Feldlerche finden nicht mehr genügend Nahrung, um ihre Jungen zu versorgen. Die Richtlinie verpflichtet nun die Mitgliedstaaten, die notwendigen Voraussetzungen zu schaffen, damit die Landwirte nach Methoden arbeiten können, die mit weniger Pflanzenschutzmitteln auskommen. Hierzu zählt neben der ökologischen Landwirtschaft auch der sogenannte integrierte Pflanzenschutz. Auch das Sprühen vom Flugzeug oder Hubschrauber aus wird, abgesehen von begrenzten Ausnahmen, verboten. In einem Nationalen Aktionsplan (NAP) muss jeder EG-Mitgliedsstaat künftig konkrete Ziele, Maßnahmen und Zeitpläne festlegen, um die mit der Anwendung von Pflanzenschutzmitteln verbundenen Risiken und Auswirkungen auf Mensch und Umwelt zu verringern. Dazu kann auch das Anlegen von Schutzstreifen entlang von Gewässern zählen, um den Eintrag von Pflanzenschutzmitteln zu verringern. Das Umweltbundesamt setzt sich außerdem dafür ein, dass dort, wo der Einsatz von Pflanzenschutzmitteln unvermeidbar ist, geeignete Ausgleichsmaßnahmen ergriffen werden, damit die für unsere Agrarlandschaft typischen Vogel- und Säugerarten nicht in ihrem Bestand gefährdet werden.
Damit die Richtlinie erfolgreich umgesetzt werden kann, müssen die zum Schutz der Umwelt notwendigen Ziele und Maßnahmen in Nationalen Aktionsplänen und den gesetzlichen Regelungen konkret benannt werden. Jochen Flasbarth hierzu: „Wir dürfen es nicht bei Appellen und Empfehlungen belassen, sondern müssen die Anforderungen klar beschreiben und verbindliche Ziele setzen, damit der Einsatz von Pflanzenschutzmitteln auf das notwendige Mindestmaß reduziert wird.“ Das Umweltbundesamt gestaltet diesen Umsetzungsprozess aktiv mit.
Quelle: UBA
Situationsbericht zur Schweinegrippe in Indien
Das Presse-Informations-Büro der indischen Regierung hat am 25 Dezember neue Zahlen zur Influenza A/H1N1 Situation im Land ausgegeben. In Indien gab es zum Zeitpunkt der Meldung 24.932 mit der Neuen Grippe Infizierte und 844 an den Folgen der Infektionen Verstorbene..


